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Ehrenamt - Freiwilliges Engagement - Bürgerarbeit

Ehrenamt

Der Begriff Ehrenamt ist die klassische Bezeichnung für Tätigkeiten, deren „Lohn“ die „Ehre“ ist. Zu einem solchen „Amt“ kommt man üblicherweise durch Wahl, Berufung oder Beauftragung und es umfasst meistens einen definierten Verantwortungsbereich.

Als „Ehrenamt“ gelten Positionen in Gremien (Gemeindeparlament, Vereinsvorstand etc), die Tätigkeit als Schöffe oder Vormund und die Wahrnehmung von Aufgaben in Bereichen, in denen Engagement als selbstverständlich vorausgesetzt wird.

Die Entscheidung für ein solches Ehrenamt beruht häufig auf einem inneren Bedürfnis oder einer moralisch-ethischen Verpflichtung.

Freiwilliges Engagement oder Freiwilligenarbeit

Freiwilliges Engagement oder Freiwilligenarbeit hat sich seit einigen Jahren auch in Deutschland in Anlehnung an den englischen Begriff „volunteering“ durchgesetzt. Viele beziehen diese Bezeichnung auf das freiwillige soziale oder ökologische Jahr, auf Jugendgemeinschaftsdienste, Versöhnungsarbeit oder das Engagement im Naturschutz.

Durch die Freiwilligenzentren und Freiwilligenagenturen, die es inzwischen in allen Bundesländern und in vielen Städten und Gemeinden gibt, hat sich der Begriff „freiwilliges Engagement“ auch als Sammelbegriff für alle Formen freiwilliger unentgeltlicher und gemeinwohlorientierter Tätigkeit entwickelt.

Unterschiedlich wird beurteilt, ob es sich bei dem freiwilligen Engagement um „Arbeit“ handelt oder nicht. Es gibt Kontexte, in denen vermieden wird, hier von Arbeit zu sprechen und man verwendet deshalb lieber den Begriff „freiwilliges Engagement“. Andere möchten nicht unter den Tisch fallen lassen, dass auch freiwillige Tätigkeiten produktiv sind und oft erheblichen Aufwand und Anstrengung bedeuten und verwenden bewusst das Wort „Freiwilligenarbeit“.

Bürgerschaftliches Engagement oder Bürgerarbeit

Weiterhin gibt es in Deutschland noch den Begriff des bürgerschaftlichen oder Bürgerengagements. Diese Bezeichnung findet sich in den Publikationen des Deutschen Bundestages und der politischen Parteien.

Gemeint ist damit der Einsatz für das Gemeinwohl als unverzichtbare Bedingung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Enquetekommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestages hat 2002 in ihrem Bericht (Enquetekommission 2002:86) fünf Kriterien benannt, um das breite Feld des Engagements zu beschreiben und einzugrenzen:

  • freiwillig
  • nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet
  • gemeinwohlorientiert
  • öffentlich bzw. findet im öffentlichen Raum statt und
  • wird in der Regel gemeinschaftlich / kooperativ ausgeübt.

Auch mit diesen Merkmalen kann die Vielfalt des Engagements nicht klar abgegrenzt werden, denn für jedes dieser Kriterien lassen sich Gegenbeispiele finden, die man gelegentlich ebenfalls als Ehrenamt oder Freiwilligenarbeit wertet; das Amt der Schöffen beispielsweise, zu dessen Übernahme man jedoch als Staatsbürger verpflichtet ist oder das freiwillige Engagement in gewinnorientierten Kranken- und Pflegeeinrichtungen.

Aus: Handbuch für Ehrenamtliche, Hg. v. Landeskirchenamt der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers und der Akademie für Ehrenamtlichkeit Deutschland (fjS e. V.), Hannover 2010, S. 102, in Anlehnung an: Reifenhäuser, Carola; Hoffmann, Sarah G.; Kegel, Thomas: Freiwilligen-Management. Ziel, Augsburg 2009, S. 14 ff.

Verschiedene Begriffe für das Ehrenamt

Im Deutschen gibt es drei Bezeichnungen für ehrenamtliches Engagement, die aus unterschiedlichen Traditionen stammen und in bestimmten Lebensbereichen bevorzugt oder vermieden werden:

  • Ehrenamt,
  • Freiwilliges Engagement oder Freiwilligenarbeit,
  • Bürgerschaftliches Engagement oder Bürgerarbeit.