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Bild: Ulrich Ahrensmeier

Kirchenkreissynode und Landessynode

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Bild: Jens Schulze

Landessynode

Die Landessynode ist das gesetzgebende Organ der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Sie berät und beschließt die Gesetze und Haushaltspläne für die mit ca. 2,6 Millionen Mitgliedern größte evangelische Landeskirche in Deutschland.

Die Amtszeit der Mitglieder der Landessynode beträgt sechs Jahre. Wahlberechtigt sind die rund 11.000 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, die 1.000 Mitglieder der Kirchenkreistage sowie die der rund 2.000 Pastorinnen und Pastoren der Landeskirche.

In den insgesamt zehn Wahlkreisen werden jeweils vier bis acht Personen gewählt. Es müssen sowohl beruflich als auch ehrenamtlich Mitarbeitende vertreten sein.

Kirchenkreissynode

Die Kirchenkreissynode setzt sich zusammen aus

  • gewählten Gliedern der Kirchengemeinden,
  • dem Superintendenten oder der Superintendentin,
  • bis zu zehn berufenen Mitgliedern
  • und den im Kirchenkreis wohnenden Mitgliedern der Landessynode oder des Kirchensenats zusammen.

Sie beschließt den Haushaltsplan einschließlich des Stellenplanes des Kirchenkreises, die Finanzsatzung einschließlich des Stellenrahmenplanes, sie schafft Einrichtungen im Kirchenkreis, sie wählt den Superintendenten oder die Superintendentin und beschließt über Anträge an die Landessynode.

Die Kirchenkreissynode muss eine bestimmte Anzahl von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern haben.