
Kirchenvorstände
Kirchenvorstände bilden das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Mit seiner Arbeit trägt der Kirchenvorstand wesentlich zum Gelingen des kirchlichen Lebens in der Gemeinde bei.
Die Aufgaben sind vielfältig und verantwortungsvoll. Der Kirchenvorstand fördert das gemeindliche Leben und die ehrenamtliche Mitarbeit in der Kirchengemeinde und ist für die Finanzen der Kirchengemeinde verantwortlich. Er ist auch für die Gebäudeverwaltung und -erhaltung zuständig. Ferner nimmt er die Dienstaufsicht für die hauptberuflich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahr.
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind nach der Kirchengemeindeordnung festgelegt. Neben dem Pastor bzw. der Pastorin muss je nach Gemeindegröße eine bestimmte Anzahl von ehrenamtlichen Mitgliedern im Kirchenvorstand sein. Kirchenvorstände werden in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers für sechs Jahre von den Gemeindegliedern gewählt.