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Bild: Stefan Heinze

Blinden- und Taubblindenseelsorge

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Foto: © elypse - Fotolia.com

Blinden- und Sehbehindertenseelsorge

Blinde und sehbehinderte Menschen sind häufig in ihrer Beweglichkeit stark eingeschränkt. Es ist für sie schwierig, am kirchlichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Aufgabe der Blinden- und Sehbehindertenseelsorge ist es daher nicht nur, blinde und sehbehinderte Menschen seelsorgerlich zu begleiten, sondern ihnen auch die Teilhabe am Gemeindeleben zu ermöglichen.

Möglichkeiten des Engagements

Für das ehrenamtliche Engagement bieten sich in diesem Bereich viele Möglichkeiten:

  • Begleitung von sehbehinderten Menschen zu Gottesdiensten, anderen Veranstaltungen und Freizeiten,
  • Besuchsdienst oder telefonische Kontaktpflege zu sehbehinderten Menschen,
  • Vorlesedienste für Einzelne oder Gruppen,
  • Aufsprache gelesener Texte bei Hörproduktionen der Blindenseelsorge.

Taubblindenseelsorge

Die Taubblindenseelsorge unterstützt und fördert taubblinde und hör-/sehbehinderte Menschen in ihren besonderen Bedürfnissen. Für taubblinde Menschen ist insbesondere die Kommunikation mit anderen Menschen eine Hürde. Hierfür gibt es verschiedene Sprachen, z. B. das Lormen, das Fingern und die Gebärdensprache.

Für jeden taubblinden bzw. hör-/sehbehinderten Menschen ist hier die Zuwendung durch eine eigene Begleitperson wichtig – etwa bei Gottesdiensten, Freizeiten, Ausflügen, Festen oder Gruppenangeboten. Besonders wichtig sind Offenheit, Zuverlässigkeit und die Bereitschaft, sich auf Neues – oft auch Unbekanntes – einzulassen.

Vorbereitung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements

Ehrenamtliche, die in diesen Bereichen tätig werden möchten, werden durch Begleiterkurse darauf vorbereitet und durch die beruflichen Seelsorgerinnen der Blinden- und Sehbehindertenseelsorge oder der Taubblindenseelsorge begleitet.